Es kommt darauf an wie die bestehende Erlaubnis formuliert ist.
Ist sie im Mietvertrag explizit auf einen (1) Hund benannt, muss für den zweiten Hund nochmal eine Erlaubnis eingeholt werden. Wenn aber eine generelle Hundehaltung erlaubt ist, kann man sich ohne nochmalige Extraerlaubnis einen Zweithund in die Wohnung holen.