Er war gestern mit seinem Roller in der Stadt. Hat geparkt, hört einen Hund bellen und macht sich auf die Suche. Gefunden hat er ein Hundi, ins Auto gesperrt, kein Fenster auch nur einen Minispalt auf, in der Sonne. Weit und breit kein Besitzer zu sehen, also hat er direkt die Polizei angerufen, die sich auch bedankt hat und meinte sie schicken eine Streife raus. Er hat dann echt rund 20 Min. gewartet. Inzwischen kommt die Besitzerin zurück und motzt voll rum. Micha hat sie dann vor versammelter Mannschft mitten in der Stadt so parat gemacht, ich glaube das macht die Olle NIE wieder vor lauter Angst, dass ihr das noch mal passiert. Geschieht ihr recht.
Die Bullen sind natürlich nicht aufgekreuzt, Micha hat dann noch mal angerufen und gesagt, dass die Frau jetzt da sei. Ich kann nur hoffen, dass die Polizei da noch mal nachhakt, denn das Nummernschild haben sie sich sofort notiert.
Das ist auch genau richtig so! Ich hoffe, dass mehrere Menschen sich so entscheiden würden. Dass die Polizei nicht gekommen ist, finde ich schrecklich. Hier in Kiel hat jemand nen Welpen so vorgefunden, da war die Polizei innerhalb von wenigen Minuten da. Wenn nicht, würde ich auch, wenn nötig, die Scheibe einschlagen!
das darf man auch, die Scheibe einschlagen! Wenn man erkennt das das Tier oder ein Kind im Auto in Not ist, darf man das und ich würde es jederzeit tun! DAS wäre dann nämlich auch was, was wirklich ne heilende Erfahrung für den Besitzer wäre! Komplett bekloppte Leute!
Super das Dein Mann nicht vorbei gegangen ist! Ich liebe es wenn Menschen sich kümmern und einsetzen
Wenn du denkst Hunde können nicht zählen, dann steck 3 Leckerchen in Deine Tasche und gib Deinem Hund nur zwei davon... Phil Pastoret Tam dii, dai dii. Tam chua, dai chua ** Tue Gutes, erfahre Gutes ; tue Böses, erfahre Böses.
ich bin auch stolz auf Deinen Mann!!! Das ist doch mal Zivilcourage und ich wette, wenn es noch mehr gedauert hätte, hätt er auch selbst die Scheibe eingeschlagen!
Gott sei Dank gibts noch Menschen die nicht wegsehen! Respekt, ist leider nicht selbstverständlich. Und ja man darf das, ich kopier hier mal was rein was ich vor ein paar Tagen in einem anderen Forum gepostet hab, da gings um die rechtlichen Folgen und um die Frage a sich ob Tiere juristisch Sachen sind.
>>> Tiere sind keine Sachen (mehr). Allerdings gebe ich zu bedenken, ein § alleine löst noch lange nicht die rechtliche Gesamtsituation als solche. In den 90er Jahren wurde sowohl in Deutschland als auch in Österreich der § 90a BGB (gebe nur die Deutschen Normen hier an) beigefügt. Demnach sind Tiere keine Sachen, allerdings hat man sie jedoch rechtlich wie Sachen zu behandeln. Ich gebe ein Bsp um das allgemein etwas verständlicher zu machen. ZB wird ein Hund nach den Vorschriften über den Kaufvertrag verkauft und nach den sachenrechtlichen Vorschriften übereignet. Die Regelung verfolgt den Sinn Tiere als Lebewesen gedanklich von Sachen zu unterscheiden. Eigentlich klingt dies jetzt mehr wie eine Art Farce, eine leere Hülle ohne Inhalt. Ganz so ist es dann nicht, gerade dann nicht, wenn es um zu leistende Schadenersatzansprüche geht. Und gerade in einem derartigen Fall kommt dies dann zum Tragen (ua).
Der Eigentümer/Besitzer des Hundes hat dieses unsachgemäß behandelt. Er kann in so einer Situation erwarten, daß ihm das Tier abgenommen wird im Falle der Anzeige eines solchen Verhaltens (Tier bei Hitze im Auto). Es ist ein Fall von Tierquälerei. Dieses Vergehen an sich ist mit Ordnungsgeld bedroht.
So, was ist nun zu tun, wenn man einen Hund im Auto bei Hitze eingesperrt vorfindet und was sind die Rechtsfolgen meines möglichen Handelns:
Fall 1: Das Tier ist bereits halbtot. Scheibe wird eingeschlagen (es hilft, wenn ein Zeuge den Zustand des Tieres beschreiben könnte, sei es ein weiterer Passant, sei es ein TA, der das Tier nachher behandelt). Danach bitte Polizei verständigen. Hier käme ein wohl gerechtfertigter Notstand zur Anwendung, der wiederum bewirkt, daß die Rechtswidrigkeit des Einbruchdelikts sowie anschließenden Diebstahles entfällt (§ 34 StGB). Zu beurteilen wäre ob das Einschlagen der Scheibe zB das mildeste Mittel war, wovon in einem solchen Fall auszugehen ist. Gut, auch die zivilrechtlichen Ansprüche (bisher nur Strafrecht erläutert) sind zu prüfen. §228 Satz 1 BGB ist anzuwenden. Danach würden die Ansprüche auf Schadenersatz ebenso entfallen. Da ein Tier eben nicht mehr Sache ist, sondern ein "anderes Rechtsgut", ist somit die Handlung des "Täters" hinsichtlich des Einschlagens der Scheibe gerechtfertigt und bleibt strafrechtlich straffrei, zivilrechtlich frei von Schadenersatzpflicht.
Fall 2: Das Tier ist (noch) wohlauf. Polizei rufen und warten. Tier beobachten. Falls sich der Zustand des Tieres rapide verschlechtert, siehe Fall1; falls nicht muß das Tier durch die Behörden befreit werden.